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last update 03/10/07
WAS : World Association for Sexual Health
  
  ERKLÄRUNG SEXUELLER RECHTE
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Sexualität ist ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes Menschen. Ihre volle Entfaltung hängt von der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse ab wie der Wunsch nach Berührung, Intimität, Gefühlsäußerung, Lust, Zärtlichkeit und Liebe.

Sexualität wird konstruiert in der Interaktion von Individuum und Gesellschaft. Die volle Entfaltung der Sexualität ist wesentlich für das individuelle, zwischenmenschliche und gesellschaftliche Wohlergehen.

Sexuelle Rechte sind universelle Menschenrechte, und sie gründen in der angeborenen Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie die Gesundheit ein fundamentales Menschenrecht ist, so muss es auch die sexuelle Gesundheit sein. Um sicherzustellen, dass Menschen und menschliche Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln, müssen die folgenden sexuellen Rechte von allen Gesellschaften in jeder Weise anerkannt, gefördert, respektiert und verteidigt werden. Sexuelle Gesundheit entsteht in einer Umgebung, die diese sexuellen Rechte anerkennt, respektiert und ausübt.

1. Das Recht auf sexuelle Freiheit. Sexuelle Freiheit umfasst die Möglichkeit des Individuums, sein volles sexuelles Potential zum Ausdruck zu bringen. Dies schliesst aber jederzeit und in jeder Lebenssituation jede Form von sexuellem Zwang, Ausbeutung und Missbrauch aus.

2. Das Recht auf sexuelle Autonomie und auf die Unverletzlichkeit und den Schutz des sexuellen Körpers. Dieses Recht beinhaltet die Fähigkeit, im Zusammenhang mit einer persönlichen und sozialen Ethik autonome Entscheidungen über das eigene Sexualleben zu treffen. Es umfasst auch die Kontrolle und den Genuss des eigenen Körpers ohne Folter, Verstümmelung und Gewalt jedweder Art.

3. Das Recht auf die sexuelle Privatsphäre. Dies beinhaltet das Recht auf persönliche Entscheidungen und Verhalten in Bezug auf Intimität solange diese nicht die sexuellen Rechte anderer berühren.

4. # Das Recht auf sexuelle Gleichbehandlung. Dies bezieht sich auf die Freiheit von jeder Art von Diskriminierung wegen der Geschlechtszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Rasse, der sozialen Klasse, der Religion, der körperlichen und geistigen Behinderung.

5. Das Recht auf sexuelle Lust. Sexuelle Lust, einschließlich der Selbstbefriedigung, ist eine Quelle körperlichen, seelischen und spirituellen Wohlbefindens.

6. Das Recht auf den sexuellen Ausdruck von Gefühlen. Sexueller Ausdruck ist mehr als erotische Lust oder sexuelle Akte. Individuen haben das Recht, ihre Sexualität durch Kommunikation, Berührung, Gefühlsausdruck und Liebe auszudrücken.

7. Das Recht auf freie sexuelle Verbindung. Dies bedeutet die Möglichkeit, zu heiraten oder nicht, sich scheiden zu lassen und andere Arten verantwortungsvoller sexueller Verbindungen einzugehen.

8. Das Recht auf freie und selbstverantwortliche Wahl bei der Fortpflanzung. Dies schließt das Entscheidungsrecht ein, Kinder zu haben oder nicht, die Anzahl und den Geburtsabstand der Kinder zu bestimmen und das Recht, Zugang zu den Mitteln der Fruchtbarkeitsregulierung zu haben.

9. Das Recht auf sexuelle, wissenschaftlich fundierte Information. Dieses Recht bedeutet, dass Sexualinformation durch ungehinderte, aber wissenschaftlich ethische Forschung gewonnen werden und auf angemessene Weise auf allen gesellschaftlichen Ebenen verbreitet werden sollte.

10. Das Recht auf umfassende Sexualerziehung. Dies ist ein lebenslanger Prozess von der Geburt bis zum Lebensende an dem alle gesellschaftlichen Institutionen beteiligt sein sollten.

11. Das Recht auf sexuelle Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege. Sexuelle Gesundheitspflege sollte für die Vorbeugung und Behandlung aller sexuellen Anliegen, Probleme und Krankheiten zur Verfügung stehen.


Sexual Rights are Fundamental and Universal Human Rights

Declaration of the 13th World Congress of Sexology, 1997, Valencia, Spain. Revised and approved by the General Assembly of the World Association for Sexual Health (WAS) on August 26th, 1999, during the 14th World Congress of Sexology, Hong Kong, People’s Republic of China